In vielen Unternehmen spielt Nachhaltigkeit bereits eine wichtige Rolle. Mehr denn je müssen sie diese Praxis in Zukunft auch belegen. Was Finanzinstitute und Großkonzerne schon länger als Standard kennen, kommt nun auch auf viele KMU zu. So soll ab 2024 schrittweise eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gelten. Beginnend mit größeren Firmen, wird dieser Kreis in den Folgejahren ausgeweitet. Wer unter diese Regeln fällt, muss bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen.
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Eigene Nachhaltigkeit stärken

Die Nachhaltigkeitsberichtpflicht stellt für Unternehmen nur die Oberfläche dar. Im Grunde müssen auch strukturelle Umstellungen vorgenommen werden, um Geschäftsprozesse und -methoden wirklich nachhaltig zu machen – und das kostet häufig Geld. Mit unseren flexiblen und individuellen Finanzierungsmöglichkeiten begleiten wir Sie gerne auf dem Weg in Richtung Nachhaltigkeit. 

Erfolgsversprechende Strategien zum Übergang in eine nachhaltig ausgerichtete Wirtschaft treiben viele Regierungen weltweit um. Die EU arbeitet maßgeblich an dieser Entwicklung in Europa, eines ihrer Instrumente dazu heißt Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll die rein finanziellen Bilanzen oder Lageberichte ergänzen. Das Ziel davon ist vor allem, Investoren und Kreditgebern die Entscheidung über ihre Geldvergabepraxis zu erleichtern. Sie sollen besser erkennen, ob Unternehmen ihrer Corporate Social Responsibility (CSR) nachkommen und Gelder damit nachhaltiger investieren. Die in Zukunft vielfach vorgeschriebene, nichtfinanzielle Erklärung muss mindestens auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschenrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung eingehen. Wer als Unternehmen also beispielsweise Strom aus seiner eigenen Solaranlage bezieht, spezielle Förderungen für Mitarbeitende anbietet oder eine eigene Hinweisgeberplattform bereitstellt, sollte dies in seiner nichtfinanziellen Erklärung kommunizieren. Die Grundlage dafür bilden das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU-Kommission – letztere muss bis 2024 Eingang in die nationalen Gesetze finden.

Vielzahl an Regelwerken

Neben den konkreten und für viele Unternehmen verpflichtenden Regelwerke von Bundesregierung und EU existiert noch eine Vielzahl weiterer Vorgaben, die Empfehlungen für die Berichterstattung geben. Die Anzahl derer und die Abkürzungen dafür erschlagen fast. Wichtig also, sich als erstes einmal einen Überblick darüber zu verschaffen:

Es gibt zum Beispiel die Leitlinie der Global Reporting Initiative (GRI), die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) unter dem Dach der IFRS Foundation entwickelten Grundsätze, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und erste Vorgaben für die klimabezogene Finanzberichterstattung der Value Reporting Foundation (VRF). Ob und wie diese Regelwerke Eingang in deutsches Recht finden, ist noch unklar. Eine Entwicklung verdeutlichen diese Beispiele jedoch: Vor allem Investoren und Kreditgeber achten immer stärker auf Transparenz in diesem Bereich. So müssen zum Beispiel auch kleinere Banken in Zukunft nachweisen, ob ihre Geldvergabe CSR-konform ist. Und damit stehen auch viele Kreditnehmer demnächst vor der Aufgabe, Compliance und damit die Einhaltung von Gesetzen und Rechten in dieser Hinsicht nachzuweisen. Sie müssen innerhalb der nichtfinanziellen Berichterstattung beispielsweise in Zukunft angeben, ob Zulieferer aus Konfliktgebieten stammen oder Sozialnormen eingehalten werden.

Immer mehr Unternehmen betroffen

Da Transparenz und Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtigere Rolle spielen, bedeutet die Nachhaltigkeits-berichterstattung für die meisten Unternehmen aber auch mehr bürokratischen Aufwand. Doch davon abgesehen entscheidet das Thema Nachhaltigkeit – und damit auch der Nachweis nachhaltigen Handelns – immer mehr über den Zugang zu Finanzierungsquellen sowie über die jeweiligen Konditionen. Es liegt daher im Interesse jedes Unternehmens, das eigene Geschäftsmodell in Sachen Nachhaltigkeit zu hinterfragen, gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen und letztlich auch darüber zu berichten.

Gesetzlich dazu verpflichtet sind zunächst einmal größere Firmen – übrigens auch deren Tochtergesellschaften. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, die

 

  • mehr als 250 Beschäftigte haben,
  • Umsatzerlöse über 40 Millionen Euro erzielen oder 
  • eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro haben.

 

Treffen nach dem derzeitigen Stand mehr als zwei dieser Kriterien zu, ist ein standardkonformer Nachhaltigkeitsbericht vorgeschrieben. In den Jahren 2025 und 2026 soll dieser Kreis auf alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit Ausnahme von Kleinstunternehmen ausgeweitet werden. Berichtspflichtig sind Firmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

 

  • mehr als 10 Beschäftigte
  • über 350.000 Euro Bilanzsumme
  • mehr als 700.000 Euro Umsatzerlöse.

Schätzungen gehen davon aus, dass in Zukunft über 15.000 Unternehmen in Deutschland über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen – heute sind es rund 500.

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Die Nachhaltigkeitsberichtpflicht stellt für Unternehmen nur die Oberfläche dar. Im Grunde müssen auch strukturelle Umstellungen vorgenommen werden, um Geschäftsprozesse und -methoden wirklich nachhaltig zu machen – und das kostet häufig Geld. Mit unseren flexiblen und individuellen Finanzierungsmöglichkeiten begleiten wir Sie gerne auf dem Weg in Richtung Nachhaltigkeit. 

 

 

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