Seit 2020 gilt in manchen Bundesländern eine umfassende Pflicht zu Solaranlagen auf privaten wie auch gewerblichen Neubauten und Parkplätzen; teilweise sind auch Dachsanierungen betroffen. Was der Umwelt helfen soll, bringt zuerst einmal eine Menge Fragen mit sich. Hier sind Antworten.
SONNENENERGIE
Einfach eigenen Strom produzieren!

In manchen Bundesländern – wie beispielsweise in Baden-Württemberg - besteht Solardachpflicht. Weitere Länder arbeiten an einem entsprechenden Gesetzesvorhaben. Ob nun gesetzlich vorgeschrieben oder aus Überzeugung für die Sonnenenergie – mit Leasing von GRENKE wird die Solaranlage zur modernen, realistischen und rentablen Alternative für die Gewinnung des eigenen Stroms.

Die Solardachpflicht soll die Nutzung erneuerbarer Energie beschleunigen und damit Treibhausgas-Emissionen reduzieren. Für Bauherren bringt die Pflicht neben Kosten auch Chancen mit sich: Auf der Habenseite stehen zum Beispiel günstigerer Strom, eine höhere Versorgungssicherheit und nicht zuletzt auch ein positives Image.

Solardachpflicht in Deutschland: andere Länder, andere Pflichten

Die Gesetze der Bundesländer weichen voneinander ab. Grundsätzlich lassen sich im gewerblichen Bereich drei Gruppen unterscheiden.
 

1.    In diesen Bundesländern gilt eine umfassende Solardachpflicht: 
In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg müssen Bauherren bei gewerblichen und industriellen Neubauten sowie über Parkflächen verpflichtend Photovoltaikanlagen installieren. Ausnahmen werden nur bei besonderen Vorgaben des Denkmalschutzes bzw. bei wirtschaftlicher Unvertretbarkeit auf Antrag bei der jeweiligen Behörde zugelassen.

2. Diese Bundesländer sind teilweise oder kurz vor einer Solardachpflicht:
In Bremen hat das Landesparlament die Einführung einer Solardachpflicht ab 2023 beschlossen; in Kraft getreten ist sie indes noch nicht. In Hessen müssen Parkflächen mit mehr als 50 Stellplätzen mit Solardächern überspannt werden. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Verpflichtung schon ab 35 Einheiten. In Rheinland-Pfalz greift das Gesetz erst ab 100 Quadratmetern Gewerbe-Nutzfläche sowie bei mehr als 50 Stellplätzen. Kleinere Gewerbe-Neubauten sind hier von der Pflicht ausgenommen.

3. In diesen Bundesländern gilt noch keine Solardachpflicht:
Im Saarland, in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie in Thüringen werden entsprechende Gesetzesvorgaben erst noch vorbereitet. 
 

SONNENENERGIE
Einfach eigenen Strom produzieren!

In manchen Bundesländern – wie beispielsweise in Baden-Württemberg - besteht Solardachpflicht. Weitere Länder arbeiten an einem entsprechenden Gesetzesvorhaben. Ob nun gesetzlich vorgeschrieben oder aus Überzeugung für die Sonnenenergie – mit Leasing von GRENKE wird die Solaranlage zur modernen, realistischen und rentablen Alternative für die Gewinnung des eigenen Stroms.

INTERNATIONAL
Die Solardachpflicht in der EU

Von einer generellen Solardachpflicht sind europäische Unternehmen bislang nicht betroffen. Ein Vorschlag der EU-Kommission schlägt den Mitgliedsstaaten eine verpflichtende Einführung im gewerblichen Bereich ab 2027 und für private Wohngebäude ab 2029 vor. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beschreibt die Solar-Pläne der EU als „ambitioniert, aber realistisch“. Ein weiterer internationaler Vorreiter in Sachen Solarpflicht ist Kalifornien. Im Sunshine State dürfen neue Wohn- und Geschäftsgebäude bereits seit 2020 nur noch mit einer Photovoltaikanlage gebaut werden.

Was kostet die Sonne?

Mit der Solardachpflicht kommen auf Bauherren zukünftig erhebliche Kosten zu. Während eine schlüsselfertige PV-Anlage für ein Einfamilienhaus zwischen 10.000 und 20.000 Euro kostet, hängen die Kosten für Gewerbe und Industrie primär vom Betreibermodell ab. Für dieses Modell kommen zwei Alternativen infrage: das Eigenverbrauchsmodell sowie das PV-Direktversorgungsmodell. Beim Eigenverbrauchsmodell installieren der Bauherr oder die Bauherrin bzw. das Unternehmen die PV-Anlage selbst und verbraucht in der Regel auch die gesamte oder doch zumindest den Großteil der erzeugten Energie. Der Vorteil: Dabei entstehen nur Kosten für die Stromerzeugung – Steuern, Netzentgelte und Abgaben entfallen. 

 

Beim PV-Direktversorgungsmodell betreibt ein Dritter die Photovoltaikanlage, vermarktet den Strom und versorgt das Unternehmen mit Strom. Hier sind die Kosten pro Kilowattstunde etwas höher, da der Betreiber eine Gewinnmarge aufschlägt. Für den Stromabnehmer entfallen dafür die Investitionskosten. Abgaben, Netzentgelte oder Stromsteuer müssen auch bei diesem Betreibermodell nicht bezahlt werden. Diese fallen nur an, wenn der Betreiber den Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchte, also nicht selbst verbraucht. 
 

Die Kosten unter Hochspannung

Auf Basis aktueller Berechnungen kann sich eine PV-Anlage im privaten Bereich nach circa zehn Jahren amortisieren – in der Industrie unter Umständen noch schneller, sofern die Anlage einen Großteil des gewerblich verbrauchten Energiebedarfs deckt. Laut Berechnungen des Solar Clusters Baden-Württemberg kostet der auf einem Hallendach erzeugte Solarstrom zwischen 7 und 9 Cent pro Kilowattstunde bei einem Betrieb über 20 Jahre; Wartung und mögliche Reparaturkosten schon eingerechnet. Das sind unter dem Strich deutlich weniger als beim klassischen Netzstrom, der Gewerbetreibende durchschnittlich rund 20 Cent kostet. Damit rechnen sich auch weitere energieintensive Umweltschutz-Maßnahmen wie der Aufbau einer elektromobilen Fahrzeugflotte oder auch die Investition in Wärmepumpen.
 

Die Solardachpflicht: Zwischen Förderung und Vorschriften

Mit der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage sind Pflichten und Regularien verbunden. So muss beispielsweise der Eintrag in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erfolgen, bzw. bei Stromlieferungen an Dritte eine Lieferantengenehmigung durch das Hauptzollamt erfolgen. Im Gegenzug subventionieren Bund und Länder zumindest einen Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen. Baden-Württemberg unterstützt beispielsweise die Investition in Photovoltaikanlagen auf Parkflächen, sofern die Anlage neu gebaut und an das Verteilnetz angeschlossen wird. 


Die Projektförderung bemisst sich an der maximalen Leistung und kann bis zu 200.000 Euro betragen. Weitere Förderprogramme können über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder teilweise auch über die Gemeinden in Anspruch genommen werden.
 

INTERNATIONAL
Die Solardachpflicht in der EU

Von einer generellen Solardachpflicht sind europäische Unternehmen bislang nicht betroffen. Ein Vorschlag der EU-Kommission schlägt den Mitgliedsstaaten eine verpflichtende Einführung im gewerblichen Bereich ab 2027 und für private Wohngebäude ab 2029 vor. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beschreibt die Solar-Pläne der EU als „ambitioniert, aber realistisch“. Ein weiterer internationaler Vorreiter in Sachen Solarpflicht ist Kalifornien. Im Sunshine State dürfen neue Wohn- und Geschäftsgebäude bereits seit 2020 nur noch mit einer Photovoltaikanlage gebaut werden.

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